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Abfindungsrechner

Abfindung

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Abfindungsberechnung

Der Abfindungsrechner wurde entwickelt, damit Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis beendet wurde, die voraussichtliche Höhe ihrer Abfindung auf einfache Weise ermitteln können. Unter Berücksichtigung des Eintrittsdatums, des Beendigungsdatums, des Bruttogehalts und gegebenenfalls regelmäßig gezahlter Zusatzleistungen lässt sich ein ungefährer Betrag berechnen.

Die Abfindung gehört zu den häufigsten arbeitsrechtlichen Ansprüchen von Arbeitnehmern. Allerdings begründet nicht jede Beendigung eines Arbeitsverhältnisses automatisch einen Abfindungsanspruch. Zu prüfen sind insbesondere der Grund für die Beendigung des Arbeitsvertrags, die gesamte Beschäftigungsdauer, der Kündigungsgrund des Arbeitgebers sowie die Frage, ob der Arbeitnehmer aus wichtigem Grund gekündigt hat.

Was ist eine Abfindung?

Eine Abfindung ist eine Entschädigungsleistung, auf die ein Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen in Abhängigkeit von seiner Beschäftigungsdauer Anspruch haben kann. Grundsätzlich muss der Arbeitnehmer mindestens ein Jahr ununterbrochen bei demselben Arbeitgeber beschäftigt gewesen sein. Darüber hinaus ist entscheidend, dass das Arbeitsverhältnis unter einem der gesetzlich anerkannten Beendigungstatbestände geendet hat.

Was wird bei der Abfindungsberechnung berücksichtigt?

  • Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses
  • Gesamte Beschäftigungsdauer
  • Letztes Bruttogehalt
  • Regelmäßige Fahrt-, Verpflegungs-, Prämien- und ähnliche Leistungen
  • Grund für Eigenkündigung oder Entlassung
  • Geltende gesetzliche Abfindungsobergrenze

Das Berechnungsergebnis stellt lediglich einen Näherungswert dar. Die tatsächliche Forderungshöhe lässt sich erst durch eine gemeinsame Prüfung der Lohnabrechnungen, Bankzahlungen, des Arbeitsvertrags, der Unterlagen der Sozialversicherungsanstalt (SGK) und der betrieblichen Praxis bestimmen.

Rechtliche Unterstützung bei Abfindungsansprüchen

Weicht das Ergebnis der Abfindungsberechnung von dem tatsächlich ausgezahlten Betrag ab, kann eine rechtliche Prüfung der Arbeitnehmerforderungen erforderlich sein. Insbesondere bei unvollständiger Zahlung, nicht gemeldetem Arbeitsentgelt, der Nichtberücksichtigung regelmäßiger Prämien oder einer unzutreffenden Angabe des Beendigungscodes können arbeitsrechtliche Rechtsbehelfe in Betracht kommen.

Rechtsanwältin Selin Önem Konur bietet Beratung und Prozessvertretung bei Arbeitnehmerforderungen und arbeitsrechtlichen Streitigkeiten an. Für eine eingehende Prüfung Ihrer Abfindungsberechnung können Sie uns über die Kontaktseite erreichen.